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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.12.2021

1 Präambel
1.1 Alle Dienstleistungen und Tätigkeiten, welche die outbox AG (nachfolgend outbox genannt) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen (AGB). Abweichende AGB oder AGB des Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) gelten nur dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch outbox bestätigt worden sind.
1.2 outbox ist ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, welche zu diesem Zweck ein eigenes Telekommunikationsnetz als auch Zusammenschaltungen mit anderen Netzbetreibern betreibt. outbox ist hierbei im Sinne des Telekommunikationsgesetz (TKG) sowohl als Verbindungsnetzbetreiber (VNB) als auch als Teilnehmernetzbetreiber (TNB) tätig.
1.3 Die Vertragserfüllung wird wesentlich beeinflusst durch die regulatorischen Rahmenbedingungen des TKG (Telekommunikationsgesetz), die aufgrund dessen erlassenen Rechtsverordnungen, den für den Telekommunikationsbereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Verwaltungsgerichte und ggf. anderer Behörden und Gerichte sowie der geltenden Fakturierungs- und Inkassoverträge zwischen den Netzbetreibern. Die Parteien stimmen hierüber überein, ebenso darüber, dass das Risiko von Änderungen dieser Rahmenbedingungen nicht einseitig von outbox zu tragen ist. Änderungen der Rahmenbedingungen können daher zu einer Vertragsanpassung führen.
1.4 outbox ist zur Änderung ihrer Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen berechtigt, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von outbox für den Auftraggeber zumutbar ist. outbox wird den Auftraggeber über den Wortlaut der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb einer Frist von mindestens sechs Kalenderwochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Auftraggebers führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass outbox dies dem Auftraggeber spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Auftraggeber kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist outbox in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt es ausschließlich dem Auftraggeber, die gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen für die Nutzung (Eigen- oder Fremdnutzung) und Vermarktung der Dienste einzuhalten und zu überwachen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, auf seine Kosten die zu seiner geschäftlichen Betätigung notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen/die notwendigen behördlichen Anmeldungen und Anzeigen zu vollziehen (z.B. die Registrierung als Sprachdienstanbieter bei der Bundesnetzagentur).

3 Leistungen der outbox
3.1 outbox erbringt ihre Leistungspflichten aus dieser Vereinbarung als technischer Dienstleister für den Auftraggeber im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. outbox ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Dienste Dritter zu bedienen. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung nach dem neuesten Stand der Technik besteht nicht.
3.2 outbox garantiert dem Auftraggeber eine Verfügbarkeit der von ihr im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten technischen Dienste von 98,5 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit in diesem Sinne ist die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit der Leistungen der outbox, bezogen auf alle Leistungspflichten der outbox für bereitgestellte technische Dienste. Unterhält der Auftraggeber mehrere Accounts für sich oder Dritte, so beurteilt sich die Verfügbarkeitsquote nach dem Mittel der Nutzungsmöglichkeiten aller vom Auftraggeber unterhaltener Accounts.
3.2.1 Nicht einbezogen in die Messung der Verfügbarkeit werden Störungszeiten und Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit, soweit die Störung / Einschränkung auf höherer Gewalt beruht oder aus sonstigen Gründen nicht im Machtbereich von outbox liegt (beispielsweise: Störung der Internet-Infrastruktur durch DDoS- Attacken), sofern die vom Auftraggeber genutzten Leistungen über das Internet abgewickelt werden (z.B. Zuführung der Gespräche über das SIP-Protokoll).
3.2.2  Die Nutzung bzw. Verwendung von ISDN-Datendiensten im Netz der outbox durch den Auftraggeber ist nicht möglich und wird nicht vertragliche Leistungspflicht.
3.2.3  Weiterhin sind von der garantierten Verfügbarkeit solche Zeiträume ausgenommen, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Arbeiten zur Wartung und/oder Verbesserung der Dienste eingeschränkt oder ausgesetzt sind oder die Einschränkung oder Aussetzung der Verfügbarkeit auf Umständen beruht, die nicht im Einflussbereich von outbox liegen.
outbox informiert den Auftraggeber gemäß folgender Klassifizierung im Rahmen planbarer Wartungsarbeiten in Abhängigkeit erwarteter Auswirkungen auf die ihm zur Verfügung gestellten Services:

Auswirkungen

Information

Wartungsfenster

Der Service ist evtl.beeinträchtigt

Keine

Mo – So
00.00 – 06.00 Uhr

Der Service ist evtl.beeinträchtigt

2 Werktage vorher

Erster Dienstag im Monat
00.00 – 07.00 Uhr

Der Service ist
beeinträchtigt

2 Werktage vorher

Mo – So
00.00 – 06.00 Uhr

 
3.3 Die von outbox mit der monatlichen Abrechnung bereitgestellten Verbindungsdaten (CDR-Daten) dienen ausschließlich der Abrechnung zwischen outbox und dem Auftraggeber und nicht als Grundlage zwecks Abrechnung seitens des Auftraggebers mit seinen Kunden (sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart).

4 Leistungen und Pflichten des Auftraggeber
4.1 Gegenüber Dritten handelt der Auftraggeber in eigenem Namen und für eigene Rechnung in eigener Verantwortung. Er vertritt outbox nicht, insbesondere nicht rechtsgeschäftlich, und ist nicht berechtigt, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen outbox abzugeben oder entgegenzunehmen. Eine Bindung im Rahmen einer Handelsvertretung oder einer gemeinsamen Gesellschaft wird zwischen den Vertragsparteien dieser Vereinbarung nicht vollzogen und ist von beiden Parteien nicht gewünscht.
4.2 Zur Nutzung des outbox-Systems (insbesondere von Webinterfaces) dem Auftraggeber übergebene Logindaten (Benutzername/Passwort) identifizieren den Auftraggeber eindeutig bei jedem Login. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Logindaten sicher und geschützt vor dem Zugang oder der Kenntnisnahme durch Dritte aufzubewahren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Kenntnis oder Vermutung über Umstände, die einen Missbrauch der Logindaten oder die Kenntnis Dritter über diese Daten befürchten lassen könnten, outbox unverzüglich zu unterrichten. Räumt der Auftraggeber Dritten die Kenntnis der Logindaten ein, so haftet er auch verschuldensunabhängig für jeden Missbrauch aus dem Kreise der Dritten.
4.3 Der Auftraggeber wird es unterlassen, outbox als Betreiber des vertragsgegenständlichen Dienstes, als Kooperationspartner oder in sonstiger Eigenschaft zu nennen, es sei denn, der Auftraggeber ist hierzu gesetzlich oder durch die rechtskräftige Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts verpflichtet oder outbox erklärt vorab schriftlich die Zustimmung zur Offenbarung (Offenbarungsverbot). Die Parteien vereinbaren für jeden Verstoß des Auftraggebers gegen das Offenbarungsverbot eine vom Auftraggeber an outbox zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €.
outbox ist jedoch berechtigt, den Namen und die Adressdaten samt Internet-Adresse und Telefonnummern als Referenz für die von ihm genutzten Produkte zu veröffentlichen. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Dieser Widerruf muss schriftlich per Fax oder Post erfolgen. outbox entfernt den Kunden innerhalb 5 Arbeitstage ab Kenntnisnahme des Widerrufes aus allen Veröffentlichungen, die von outbox betrieben bzw. betreut werden. Benennt outbox den Auftraggeber öffentlich, also über die Kenntnisnahme im Betrieb der outbox hinaus, als Referenz, so entfällt das Offenbarungsverbot gem. Ziff. 4.3 dieser AGB.
4.4 Es ist dem Auftraggeber auch untersagt, die Marken, Titel und geschäftlichen Bezeichnungen von outbox – insbesondere den Namen „outbox“ – im geschäftlichen Verkehr zu gebrauchen. Die Parteien vereinbaren für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Auftraggeber an outbox zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €.
4.5 Sofern der Auftraggeber durch outbox die Zuführung (Originierung) oder Terminierung der Gespräche auf Voice-over-IP-Basis vereinbart, sind sich die Parteien darüber einig, dass dies auf Basis des SIP- Protokolls erfolgt.

5 Verbindungsentgelte & Minutenvolumina
5.1  Die Abrechnung der Verbindungsentgelte durch outbox erfolgt nach der Verbindungsdauer. Die Verbindungsdauer ist der Zeitraum zwischen Zustandekommen und Beendigung der Verbindung. Die Abrechnung erfolgt im 30/10-Takt. Das bedeutet, dass als erste entgeltpflichtige Zeiteinheit unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Verbindung 30 Sekunden vollständig abgerechnet werden und die weitere Abrechnung in der Zeiteinheit des 10-Sekunden-Takts erfolgt.
outbox ist berechtigt, die Preisliste für Verbindungsentgelte regelmäßig anzupassen. Die Anpassung wird mit Beginn des achten Kalendertags, der
  1. auf den Tag des Zugangs der neuen Preisliste per E-Mail bei dem Reseller oder
  2. der auf den Tag der Bekanntgabe im geschlossenen Benutzerbereich des Webinterfaces des Auftraggebers folgt, wirksam. Die jeweils aktuellen Minutenpreise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
5.2 Bei der Ermittlung des Zielnetzes und der daraus resultierenden Entgeltberechnung wird ausschließlich die Vorwahl herangezogen und nicht geprüft, bei welchem Netzbetreiber die Rufnummer tatsächlich geschaltet ist.
5.3 outbox ist berechtigt, die Vorwahlzuordnung zu den einzelnen Ländern und die damit preislich verbundene Abrechnung jederzeit ohne Einhaltung von Fristen anzupassen, sofern sich in dem betroffenen Land die Vorwahlenzuordnung ändert. Grundlage hierfür ist insbesondere die von der ITU (International Telecommunication Union) bereitgestellten Vorwahllisten. outbox wird den Auftraggeber bei solchen Änderungen jedoch unverzüglich per E-Mail oder Mitteilung im Webfrontend informieren.
5.4 outbox stellt Verbindungsentgelte in Rechnung, mit denen auch die Verbindungsaufbauleistung für erfolglose Verbindungen („klingeln” und „besetzt”) abgegolten werden. outbox unterstellt hierbei, dass in mindestens 50% der Fälle, in denen der Verbindungsaufbau erfolgreich war, auch die Verbindung erfolgreich ist und dem Auftraggeber ein Verbindungsentgelt in Rechnung gestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird für die Leistung zum Verbindungsaufbau folgendes vereinbart:
Kann über den Kalendermonat in mehr als 50% der Fälle, in denen der Verbindungsaufbau erfolgreich war („klingeln” und „besetzt”), mangels erfolgreicher Verbindung ein Verbindungsentgelt für eine Verbindungsdauer nicht in Rechnung gestellt werden und liegt dies nicht in der Verantwortungssphäre der outbox, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, damit das unterstellte Verhältnis von erfolgreichen Verbindungsaufbauleistungen und entgeltlichen Verbindungen eingehalten wird. Hat sich auch nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers durch outbox das Verhältnis der erfolgreichen Verbindungsaufbauten zu entgeltlichen Verbindungen nicht auf ein mindestens 50%igen Anteil verbessert, hat der Auftraggeber in diesem Fall einen Betrag in Höhe von 0,03 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf alle nicht erfolgreichen Verbindungen des auf die Aufforderung der outbox folgenden Kalendermonats zu zahlen, bis sich das Verhältnis der erfolgreichen Verbindungsaufbauten zu entgeltlichen Verbindungen auf ein mindestens 50%igen Anteil verbessert hat.
5.5 Sofern der Auftraggeber ein Volumen von mehr als 500.000 Minuten im Kalendermonat erreicht, so hat er eine Vorhersage über die Nutzung der outbox-Dienste zu dem Zeitpunkt, der sechs Monate nach Vorhersagedatum (Stichtag) liegt, zu geben, um outbox eine effiziente Netzplanung zu ermöglichen.
Die Vorhersage umfasst hierbei die Verkehrsverteilung (d.h. an welchen Tagen und in welchen Stunden ist welche Last zu erwarten) und insbesondere die maximale Anzahl der gleichzeitigen Calls, die erwartet  werden.
Wird die Vorhersage durch den Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig an outbox bereitgestellt, so wird outbox den Betrieb ausschließlich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereitstellen. Für den betroffenen Monat wird die Mindestverfügbarkeits-klausel entsprechend ausgesetzt.
5.6 Überschreitet die tatsächliche Nutzung des Dienstes die Vorhersage (einem oder alle Werte) um mehr als zehn vom Hundert, so kann outbox den Dienst nur noch im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereitstellen. Die Verfügbarkeitsregelung wird für diesen Monat ausgesetzt.
5.7 Unterschreitet die tatsächliche Nutzung des Dienstes die Vorhersage um mehr als zehn vom Hundert, ist der Auftraggeber verpflichtet für die entstandenen Leerkosten einen Betrag für die Vorhaltung der Netzkapazität zu bezahlen, mindestens jedoch 4.500,00 € netto je angefangenen Kalendermonat. Dem Auftraggeber bleibt es unbelassen nachzuweisen, dass outbox durch die fehlerhaften Planungsdaten geringere Kosten entstanden sind.

6 Erfüllungspflichten/Vermögensverfall des Auftraggebers
6.1 Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag und seinen Anlagen nicht, kann outbox ihre jeweilige Leistung aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung dieser Pflichten zurückhalten. Während der Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes bleibt der Auftraggeber gleichwohl zur Leistung seiner sich aus dem Vertrag und aus Gesetz ergebenden Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung vereinbarter Vergütungen, verpflichtet.
6.2 Wird über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt; das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung abgelehnt, so ist outbox berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder eine Sicherheitsleistung in Höhe des bis zu sechs-fachen durchschnittlichen Monatsumsatzes zu verlangen und die Dienstleistungen bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung auszusetzen. Die Sicherheitsleistung kann durch eine Bankbürgschaft auf erstes Anfordern einer deutschen Großbank oder durch die Hinterlegung des Betrages in EURO bei der outbox erfolgen. Eine Verzinsung wird nicht vereinbart.

7 Support-Leistungen
outbox erbringt optional Supportleistungen für den Auftraggeber. Der Leistungsumfang und das Leistungsentgelt sind gesondert zu vereinbaren.

8 Rechnungsstellung & Sicherheitsleistung
8.1 Die vom Auftraggeber an outbox zu zahlenden Entgelte werden je Kalendermonat im Voraus abgerechnet. Verbrauchsabhängige Entgelte werden im Nachgang des Kalendermonats, in dem Sie entstanden sind, abgerechnet. Die Zusendung der Rechnung an den Auftraggeber erfolgt per E-Mail entsprechend unter Einhaltung der Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes oder per Post nach Wahl von outbox. Der Auftraggeber stimmt einer Zusendung der Rechnung auf elektronischem Wege zu. Als Zahlungsziel werden 5 Tage vereinbart.
8.2 outbox ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage einer deutschen Bank zu verlangen, sofern die monatlichen Entgelte einen Betrag von 2.500,00 € regelmäßig übersteigen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von outbox festgelegt, liegt jedoch bei maximal dem zweifachen des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Auftraggebers. Als regelmäßig gilt, wenn in mindestens 3 von 4 Monaten die Entgelte den genannten Betrag erreichen bzw. übersteigen.
8.3 outbox ist berechtigt, Vorabzahlungen zu verlangen, wenn die Entgelte der nächsten Rechnung den Durchschnitt der letzten 3 Monate um mehr als 25% übersteigen. Bis zum Eingang dieser Zahlungen ist outbox nicht verpflichtet, weitere Dienste oder Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen. Die Anforderung der Vorabzahlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 5 Kalendertagen. Wird die Zahlung durch den Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist outbox berechtigt, die Leistungen einzuschränken oder vollständig einzustellen bis zum Eingang der Zahlung.
8.4 Einwände gegen berechnete Entgelte und sonstige Rechnungspositionen hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen gegenüber outbox schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Zugang der Abrechnung bei dem Auftraggeber.
Einwendungen, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist erhoben werden gelten als verfristet mit der Folge, dass diese nicht mehr erhoben werden können. Erfolgen keine Einwendungen innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Abrechnung als vom Auftraggeber genehmigt.
Der Auftraggeber hat im Falle der Erhebung einer Einwendung eine angemessene Frist zur Klärung zu setzen, die mindestens 10 Werktage beträgt. Vor Ablauf dieser Frist wird der Auftraggeber keine Rücklastschrift veranlassen.
8.5 Sofern der Auftraggeber mit outbox vereinbart hat, dass die Entgelte über SEPA-Basis-Lastschrift oder SEPA-Firmen-Lastschrift vom Konto des Auftraggebers durch outbox eingezogen werden, vereinbaren die Parteien, dass die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) auf bis zu 2 Tage verkürzt wird. Die Vorankündigung erfolgt per E-Mail nach Wahl von outbox auf der Rechnung, die der Auftraggeber erhält oder per separate Mitteilung.
8.6 outbox kann ohne Angabe von Gründen die Durchführung bestimmter Aufträge von einer Vorkasse-Zahlung abhängig machen.

9 Abtretung / Aufrechnung
9.1 Die Parteien vereinbaren ein Abtretungsverbot für alle ihnen aus dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung eines Vertrages über die Inanspruchnahme von Leistungen der outbox entstehenden wechselseitigen Ansprüche .Ausgenommen von diesem Abtretungsverbot sind Abtretungen an solche Dritte, die ein mit der jeweiligen Partei verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG bilden, sofern nicht die Durchsetzung und Umsetzung der vertraglichen Leistung von outbox oder dem Auftraggeber besondere Genehmigungen erforderlich machen, die Seitens des verbundenen Unternehmens nicht vorhanden sind.
9.2 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht den Parteien nur wegen eigener Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.
9.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10 Ausschließlichkeit / Salvatorische Klausel
10.1 Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der Parteien und dieser AGB unterliegen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung der Formbestimmung selbst. §126 Abs. 3 BGB gilt nicht.
10.2 Zwischen den Parteien kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.
10.3 Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Köln oder Gießen vereinbart.
10.4 Sollte eine Regelung der Vereinbarung der Parteien und dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass anstelle einer in Fortfall geratenen Regelung eine solche treten soll, die in rechtlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Interessen der Parteien entspricht. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für den Fall einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften vereinbaren die Parteien, dass nach Maßgabe der gesetzlichen Übergangsregelungen für die geänderten Regelungen die neuen Vorschriften zum frühestmöglichen Zeitpunkt Wirkung für diesen Vertrag entfalten sollen.